Der Karsamstag ist der Tag,
an dem die Kirche in Stille der Grabesruhe Christi, sowie seines Abstiegs in
die Unterwelt gedenkt und mit Fasten und Gebet seine Auferstehung erwartet, die
an Ostern gefeiert wird. Es werden am Karsamstag keine Sakramente gespendet,
die mit Festfreude verbunden sind, insbesondere findet keine Eucharistiefeier
statt, die heilige Kommunion wird nur als Wegzehrung (Sterbekommunion)
gereicht.
Der Altar der Kirche ist
nicht mit Altartuch, Kerzen oder Blumen geschmückt, sondern zeigt den nackten
Stein, Zeichen des verworfenen „Ecksteins“ Christus. Zur Verehrung
durch die Gläubigen ist in den Kirchen immer das Kreuz aufgestellt oder in
einem hl. Grab niedergelegt.
Von der Enthüllung des Kreuzes in der Feier vom
Leiden und Sterben Christi bis zur Osternacht wird das Kreuz beim
Vorüberschreiten durch eine doppelte oder einfache Kniebeuge geehrt, wie sonst
das ausgesetzte Allerheiligste.
Der Karsamstag endet mit dem
Beginn der Feier der Osternacht, die als Nachtwache bereits zur Liturgie des
Ostersonntags gehört. Da die Feier der Osternacht eine Vigil ist, die zur Gänze
im Dunkeln abgehalten werden soll, beginnt sie in den späten Abendstunden des
Karsamstags.
„In einem Garten begann dein Leiden, o mein
Jesus, und in einem Garten wird dein Leiden beschlossen; in derselben Weise
befreitest du uns von der Sünde, welche im Garten des Paradieses war begangen
worden, und führtest uns nun durch deinen Opfertod in den Himmelsgarten des
ewigen Lebens!“
Aus „Der Canisiusbote“,
Rundbrief der Priesterbruderschaft St. Petrus für das Saarland. April 2017
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