02.11.2019

Vollkommener Ablass zum Allerseelentag



Mit Beginn des Monats November rückt die Kirche unseren Blick stark auf das Jenseits. Sowohl das Allerheiligenfest als auch der Armseelentag zeigen uns die Realität der ganzen Kirche Christi, deren streitende Glieder wir sind. Denn sie umfasst ja ebenfalls die triumphierende, wie auch die leidende Kirche. Ja, der ganze Monat ist dem Andenken derer gewidmet, die sich im Läuterungsort der ewigen Heimat entgegensehnen. Diese Seelen schauen auch auf uns, da wir ihre Leidenszeit verkürzen und sie trösten können. Die hl. Mutter Kirche hat deshalb für die Armen Seelen ihre Schatzkammer geöffnet und die sogenannten Armseelenablässe gewährt.
Um diese Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, dass die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt “die ewige Sündenstrafe”. Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium/Fegfeuer [Läuterungszustand]. Diese Läuterung befreit von dem, was man “zeitliche Sündenstrafe” nennt.
Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, sodass keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt (Konzil v. Trient).
Die Sündenvergebung in der hl. Beichte und die resultierende Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlass der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den “alten Menschen” gänzlich abzulegen und den “neuen Menschen” anzuziehen (Vgl. Eph 4,24). Die Kirche gewährt nun an und um Allerseelen einen besonderen vollkommenen Ablass.
Anlässlich des Festes Allerseelen am 2. November möchte ich Sie auf eine besondere Gewährung der Kirche aufmerksam machen. Sie läuft unter dem lateinischen Namen “Visitatio ecclesiae vel oratorii in Commemoratione omnium fidelium defunctorum”, zu Deutsch: “Besuch einer Kirche oder Kapelle am Allerseelentag”.
Worum geht es dabei? Ich zitiere dazu aus dem Handbuch der Ablässe (Enchiridion indulgentiarum), das in deutscher Übersetzung vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben wurde: “Ein vollkommener Ablass, der jedoch nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden kann, wird denjenigen Christgläubigen gewährt, die am Allerseelentag eine Kirche oder eine Kapelle mit frommer Gesinnung besuchen.“ Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (das sind: eine Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten.
Ganz konkret:
Am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.

Quelle: aus dem Rundbrief der Priesterbruderschaft St. Petrus im Saarland, November 2015, P. André Hahn FSSP, Rektor des Kasinianum, Saarlouis, Stiftstr. 18, 66740 SLS



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