23.08.2017

Die christliche Ehe ist unauflöslich 2.

Die Hochzeit im Dorf, 1883
Sir Samuel Luke Fildes (1844 -1927)
Privatsammlung / Christopher Wood Gallery, London, UK / The Bridgeman Art Library
Die Anschauung des Herrn war von Anfang an auch Lehre der Kirche. Im Römerbrief (7,2. 3) schreibt Paulus: „Eine verheiratete Frau ist, solange der Mann lebt, an das Gesetz gebunden; wenn aber ihr Mann gestorben ist, so ist sie von dem Gesetz des Mannes entbunden. Demnach wird sie eine Ehebrecherin heißen, wenn sie, solang der Mann lebt, sich zu einem anderen Mann gesellt. Wenn aber ihr Mann gestorben ist, so ist sie befreit von dem Gesetz des Mannes, so dass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie mit einem anderen Mann lebt.“ Und an die Korinther schreibt der gleiche Apostel: „Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr gebietet ihnen: Das Weib darf sich vom Mann nicht trennen; hat sie sich aber getrennt, so muss sie unverheiratet bleiben oder sich mit dem Mann wieder versöhnen. Ebenso darf der Mann das Weib nicht entlassen“ (1 Kor 7,10).
An dieser Lehre hat die Kirche zu allen Jahrhunderten unentwegt festgehalten, zumal in den stürmisch bewegten Zeiten der Glaubenskämpfe des 1.6. Jahrhunderts, wo das Konzil von Trient allen Versuchen zur Lockerung der Ehedisziplin einen mächtigen Damm entgegensetzte und erklärte: "Das stete unauflösbare Band der Ehe hat der Stammvater der Menschheit verkündet, indem er auf Eingebung des Heiligen Geistes sprach: Das ist nun Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch. Es werden zwei in einem Fleisch, also in einer unzertrennlichen, unauflöslichen Verbindung.“
Den Kirchenvätern war die Unauflöslichkeit des Ehebandes eine Selbstverständlichkeit. Bei Augustinus finden wir die Worte: „Das wird in Christus und in der Kirche beibehalten, dass der Lebende von den Lebenden in Ewigkeit durch keine Scheidung getrennt wird ... Es ist eine Wirkung des Sakramentes, dass Mann und Frau, die zur Ehe verbunden sind, solange sie leben, unauflöslich verharren müssen und durch keine Scheidung getrennt werden. Wer unterrichtet ist im katholischen Glauben, weiß, dass Gott die Ehe begründet hat; und wie die Verbindung von Gott ist, so ist die Scheidung vom Teufel.“ St. Hieronymus schreibt: „Alle Entschuldigungen abschneidend, bestimmt der Apostel sonnenklar, dass die Frau bei Lebzeiten des Mannes Ehebrecherin ist, wenn sie einen anderen heiratet. Wer eine Entlassene heiratet, ist Ehebrecher; mag sie selbst den Mann entlassen haben oder vom Mann entlassen sein, einerlei: Ehebrecher ist, wer sie genommen hat.“ St. Chrysostomus gebraucht folgendes Bild: „Wie entlaufene Sklaven, auch wenn sie das Haus ihres Herrn verlassen haben, die Ketten nachschleppen, so haben auch die Frauen, wenn sie ihre Männer verlassen, das verdammte Gesetz als eine Kette, das sie des Ehebruchs beschuldigt und auch jene zu Ehebrechern macht, die sie nehmen. Wann steht es der Frau frei, eine zweite Heirat zu schließen? Wann? Wenn sie von der Kette gelöst wird: wenn der Mann stirbt.“

Alphons Maria Rathgeber „Kirche und Leben“ „ein Buch von der Schönheit und Segenskraft der Kirche. Verlag Albert Pröpster, Kempten im Allgäu 1956. S. 144

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