X. Homosexualität und homosexuelle Verbindungen
78.
FRAGE: Homosexuelle Neigungen scheinen
eine natürliche Veranlagung zu sein; ist ihre Befriedigung daher nicht etwas
Legitimes?
ANTWORT: „Die spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar
in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz,
die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus
diesem Grunde muss die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden
(Kongregation für die Glaubenslehre, „Einige Anmerkungen bezüglich der
Gesetzesvorschläge zur Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen“, Nr. 2. 1992). Personen mit dieser Veranlagung sollte man mit Achtung,
Mitgefühl und Takt begegnen; sie sind zur Keuschheit gerufen (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2358
u. 2359).
Ausgelebte homosexuelle
Sexualität hingegen pervertiert die natürliche Finalität des Geschlechtsakts;
wenn sie willentlich ausgeübt wird, stellt sie eine Sünde dar und ist somit
moralisch verwerflich.
„Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als
schlimme Abirrung bezeichnet (vgl. Gen 19,1-29; Röm 1,24-27;
1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10) hat die kirchliche
Überlieferung stets erklärt, ,dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht
in Ordnung sind‘ (CDF, Erkl. „Persona
humana“ 8, AAS 68 1976, 95). Sie
verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt
beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren
affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem
Fall zu billigen“ (Katechismus der
Katholischen Kirche, Nr. 2357).
79.
FRAGE: Könnte man nicht sagen, dass die Liebe zwischen zwei homosexuellen
Partnern, wenn nicht identisch, so doch wenigstens ähnlich ist wie die zwischen
Mann und Frau in der Ehe?
ANTWORT: „Das Wort ,Liebe‘ ist heute zu einem der
meist gebrauchten und auch missbrauchten Wörter geworden, mit dem wir völlig
verschiedene Bedeutungen verbinden“
erklärte Papst Benedikt XVI. aus gutem Grund (Enzyklika Deus caritas est, Nr. 2).
Im Fall der
vorliegenden Frage umfasst der Begriff „Liebe“ zwei verschiedene
Wirklichkeiten: einmal die erotische Anziehung oder „lüsterne Liebe“, und eine
höhere Art der Liebe, die der „Zuneigung“, die ohne jeglichen sexuellen
Hintergrund zwischen zwei Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts
existieren kann (z.B. die väterliche, mütterliche, brüderliche,
freundschaftliche Liebe). Jenseits der rein erotischen Anziehung ist es die
Liebe der Zuneigung, die dazu führt, dass Mann und Frau sich finden und sich
gegenseitig als Ehepartner erwählen, um Nachkommenschaft zu erzeugen und
eheliche Liebe zu praktizieren. „Die eheliche Liebe erreicht dadurch jene Fülle, auf die sie von innen her
ausgerichtet ist, die übernatürliche Gattenliebe, in welcher die Vermählten auf
die ihnen eigene und spezifische Art an der sich am Kreuz schenkenden Liebe
Christi teilnehmen und sie zu leben berufen sind.“ (hl.
Johannes Paul II., Familiaris Consortio,
Nr. 13). Da die homosexuellen Verbindungen den Erzeugungszweck der Natur nicht
erfüllen können, und deshalb schwer sündhaft sind, können sie objektiv nicht
das Fundament der höheren Form der Liebe – der ehelichen Liebe – bilden.
80. FRAGE: Könnten zwei Personen
gleichen Geschlechts, die zusammen leben, ihre Verbindung nicht formell durch
eine Eheschließung bestätigen?
ANTWORT: Da von Natur aus ein Bund zwischen
zwei Personen verschiedenen Geschlechts den Zweck der Erzeugung von Kindern
hat, kann eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden.
Zwei
gleichgeschlechtliche Personen können keine gültige Ehe eingehen und ihr
Zusammenleben kann keine Familie im wahren Sinn des Wortes bilden. Eine solche
Vereinigung ist widernatürlich; sie ist nicht offen für das Leben und somit
moralisch verwerflich.
81.
FRAGE: Ein Bischof meinte, die Anerkennung von homosexuellen Paaren sei „eine
Frage der Zivilisation“. Ein anderer wagte sogar vorzuschlagen, die
homosexuelle Verbindung solle der Ehe zwar vielleicht nicht gleichgestellt,
aber doch zumindest angenähert werden, zum Beispiel durch Erteilung eines
priesterlichen Segens. Ist eine solche Annäherung möglich?
ANTWORT: Die homosexuelle Union ist ein stark
erotisch motiviertes Zusammenleben von Partnern, die eine widernatürliche Form
der Sexualität einschließt. Sie ist daher schwer sündhaft, kann unmöglich einer
kirchlichen Eheschließung zwischen Mann und Frau gleichgestellt und daher auch
nicht gesegnet werden. Es ist wichtig, sich den jüngsten Versuchen zu
widersetzen, die sie unter allen Umständen legalisieren wollen.
„Wenn die Ehe zwischen zwei Personen
verschiedenen Geschlechts in rechtlicher Hinsicht nur als eine mögliche Form
der Ehe betrachtet würde, brächte dies eine radikale Veränderung des Begriffs
der Ehe zum schweren Schaden für das Gemeinwohl mit sich“ (Kongregation für die
Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer
rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen
Personen, 28. März 2003, Nr. 8 – von Papst Johannes Paul II.
approbierter Text).
82.
FRAGE: Wie könnte eine fromme und
verständnisvolle Person die Homosexuellen verurteilen, mit dem Argument, sie
müssten immer ihre Instinkte unterdrücken?
ANTWORT:
Wie alle Menschen, sind auch die Homosexuellen verpflichtet, nach dem
Naturgesetz ihre ungeordneten Leidenschaften zu kontrollieren und gemäß ihrem
Stand keusch zu leben.
„Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit
gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit
erziehen, können und sollen sie sich – vielleicht auch mit Hilfe einer
selbstlosen Freundschaft –, durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt
um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr.
2359)
Quelle:
„Vorrangige Option für die Familie“
100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der Synode
von S.E. Erzbischof Aldo di Cillo Pagotto SSS, S.E. Bischof Robert F. Vasa und S.E. Weihbischof Athanasius Schneider
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